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Klimatop Montagebedingungen

Informationen zum Angebot, zur Montage und zu den bauseitigen Voraussetzungen

1. Montagebedingungen / Terminplanung
Die kalkulierten Montage-Fixpreise für alle Schutzdächer und Vorzelte basieren auf regional gebündelten Montageterminen mehrerer Kunden. Einzelanfahrten über größere Distanzen sind in diesen Pauschalen nicht berücksichtigt. Die Terminabstimmung erfolgt daher unter Berücksichtigung unserer regionalen Tourenplanung. Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen kommen. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig telefonisch.

2. Leistungsumfang und Haftungsabgrenzung
Unsere Montage umfasst ausschließlich die Lieferung und den fachgerechten Aufbau der beauftragten Konstruktion. Nicht Bestandteil des Angebots sind Anpassungs-, Instandsetzungs- oder Verstärkungsarbeiten an bestehenden Bauwerken, Fundamenten, Pflasterflächen, Unterkonstruktionen, Wohnwagen, Vorzelten oder angrenzenden Bauteilen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir setzen voraus, dass sich Wohnwagen, Vorzelt, Dachkonstruktion sowie sämtliche angrenzenden Bauteile in einem technisch und statisch einwandfreien Zustand befinden. Eine Prüfung der vorhandenen Statik oder der baulichen Beschaffenheit ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Für Schäden oder Folgeschäden, die auf vorhandene konstruktive, statische oder bauliche Mängel zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Sollten bei Montagebeginn unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten oder Mängel festgestellt werden, die eine ordnungsgemäße oder sichere Installation nicht zulassen, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung geeigneter Voraussetzungen auszusetzen oder den Montagetermin abzubrechen. Hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Mehraufwand oder erneute Terminierung) werden gesondert berechnet.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden / Montagevoraussetzungen
Für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung der Montage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Wohnwagen/Vorzelt sowie Dach und Dachkantengestaltung befinden sich im serienmäßigen, statisch einwandfreien Zustand.
• Antennen, die durch das Schutzdach geführt würden, sind vor Montagebeginn vollständig zu demontieren; der Antennenmast muss komplett eingefahren sein (ausgenommen vorhandene Kamindurchführungen).
• Der freie Zugang zum Wohnwagen/Vorzelt ist sicherzustellen. Insbesondere müssen alle vier Kurbelstützen an der Unterseite zugänglich sein, da dort gegebenenfalls Spannseile befestigt werden.
• Ein betriebsbereiter 230 Volt Stromanschluss ist bauseits bereitzustellen.
• Bäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Hindernisse dürfen den Arbeitsbereich nicht beeinträchtigen.
• Der Stellplatz muss für unser Montagefahrzeug uneingeschränkt erreichbar sein (z. B. geöffnete Tore oder Schranken).
• Der vorgeschlagene Montagetermin ist vom Schutzdacherwerber eigenverantwortlich mit der Platzleitung abzustimmen.

Besondere Regelungen bei Vorzelten und Boden-/Podestkonstruktionen
Wird ein Vorzelt montiert und wurde das Podest oder die Bodenfläche kundenseitig vorbereitet oder verlegt, sind die von uns vorgegebenen Maß- und Ausführungsvorgaben zwingend einzuhalten. Eine fachgerechte Montage ist nur bei einem exakt ebenen und waagerechten Untergrund möglich. Abweichungen hiervon können zu Passungenauigkeiten, konstruktiven Spannungen oder Funktionsbeeinträchtigungen führen. Besteht im Bereich des Vorzeltes oder vor dem Wohnwagen ein Gefälle, ist uns hierauf vor Montagebeginn ausdrücklich hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Anpassungsprobleme, Funktionsstörungen oder optische Abweichungen. Für Mängel, Schäden oder Folgeschäden, die auf nicht den Vorgaben entsprechende oder geneigte, kundenseitig erstellte Podeste oder Bodenflächen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung oder Garantie. Werden die genannten Voraussetzungen bei Montagebeginn nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Termin auszusetzen oder kostenpflichtig zu verschieben.

4. Platzgebühren und sonstige Kosten
Sollte die Platzleitung Gebühren für die Anwesenheit unseres Servicefahrzeugs oder unseres Montagepersonals erheben, sind diese Kosten vom Schutzdach/Vorzeltkäufer zu tragen.


Unter Downloads – Klimatop – Montagebedingungen finden Sie die aktuellen Bedingungen für Schutzdach- und Vorzeltmontagen als Download.

Ihr KLIMATOP-Team

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