Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung – was ist erlaubt?
Wer einen Carport für sein Wohnmobil plant, sollte vor dem Kauf klären, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und hängen unter anderem von Größe, Höhe und Standort ab. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln gelten und worauf Sie vor der Planung achten sollten.
Ob ein Wohnmobil-Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, richtet sich nach der Landesbauordnung, der Größe, der Wandhöhe und dem Standort. Für Garagen und überdachte Stellplätze gelten in den meisten Bundesländern eigene Verfahrensfreiheitsgrenzen – häufig 50 m² und 3 m mittlere Wandhöhe, aber mit wichtigen Ausnahmen.
Wichtig: „Verfahrensfrei“ oder „baugenehmigungsfrei“ bedeutet nicht, dass ohne weitere Prüfung gebaut werden darf. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Denkmalschutz und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben gelten weiterhin.
Rechtsstand dieser Übersicht: 03.09.2026. Verbindlich ist die Prüfung des konkreten Vorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Wer sich einen Wohnmobil-Carport anschaffen möchte, landet schnell beim Thema Baurecht. In vielen Fällen ist ein Carport ohne klassisches Baugenehmigungsverfahren möglich. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland – und gerade die größere Höhe eines Wohnmobil-Carports kann entscheidend sein. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregeln und zeigt den aktuellen Stand für alle 16 Bundesländer.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Wenn ein Carport „verfahrensfrei“ bzw. „baugenehmigungsfrei“ ist, bedeutet das in erster Linie, dass für das Vorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung kein regulärer Bauantrag erforderlich ist. Die materiellen Bauvorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
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Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze
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Regeln zur Grenzbebauung
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Höhen- und Größenbeschränkungen
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Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans oder anderer kommunaler Satzungen
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Denkmalschutz sowie weitere Sonderregelungen für besondere Lagen
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Bauplanungsrecht, insbesondere bei Vorhaben im Außenbereich
Wer diese Vorgaben nicht einhält, kann trotz Verfahrensfreiheit mit bauaufsichtlichen Maßnahmen rechnen. Deshalb sollte die rechtliche Einordnung immer vor Bestellung und Montage geklärt werden.
Die drei Faktoren, die über die Verfahrensfreiheit entscheiden
1. Größe – bei Carports meist die spezielle Garagenregelung prüfen
Allgemeine Vorschriften für kleine Gebäude arbeiten teilweise mit Grundfläche oder Brutto-Rauminhalt. Für Garagen und überdachte Stellplätze enthalten die Landesbauordnungen jedoch häufig einen eigenen Tatbestand mit einer Flächengrenze. Deshalb sollte bei einem Wohnmobil-Carport nicht einfach der allgemeine Grenzwert für Nebengebäude übernommen werden. Entscheidend ist die spezielle Regelung für Garagen bzw. überdachte Stellplätze im jeweiligen Bundesland.
2. Höhe / mittlere Wandhöhe
Für Wohnmobil-Carports ist die Höhe besonders wichtig. In vielen Bundesländern liegt die Grenze für die mittlere Wandhöhe bei 3,00 m; Rheinland-Pfalz lässt im einschlägigen Tatbestand bis 3,20 m zu. Die benötigte Durchfahrtshöhe für das Wohnmobil und die baurechtlich maßgebliche mittlere Wandhöhe sind dabei nicht zwingend identisch – Dachform, Gelände und Konstruktion beeinflussen die Berechnung. Gerade bei hohen Carports sollte deshalb mit den konkreten Planmaßen geprüft werden.
3. Standort – Innenbereich, Bebauungsplan und Außenbereich
Viele Landesbauordnungen schließen die Verfahrensfreiheit für Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich ausdrücklich aus. Auch im Innenbereich kann ein Bebauungsplan Vorgaben zu überbaubaren Flächen, Dachform, Höhe oder Standort enthalten. Eine verfahrensfreie Größe allein reicht daher nicht aus, um die Zulässigkeit des Vorhabens zu beurteilen.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung – Übersicht nach Bundesland
Die folgende Tabelle fasst die zentralen landesrechtlichen Schwellenwerte für Garagen bzw. überdachte Stellplätze zusammen. Sie bildet bewusst nur die wichtigsten Voraussetzungen ab; Abstandsflächen, Bebauungsplan, Sondergebiete, Denkmalschutz und weitere Vorschriften können zusätzlich relevant sein.
| Bundesland | Flächengrenze | Höhe / Besonderheit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m² Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 50 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 b |
| Bayern | bis 50 m² Fläche | Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1; u. a. mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO |
| Berlin | bis 50 m² Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BauO Bln |
| Brandenburg | allgemein bis 50 m² Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich; Sonderregelungen im qualifizierten B-Plan möglich | § 61 BbgBO |
| Bremen | bis 50 m² Bruttogrundfläche gesamt je Baugrundstück | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BremLBO |
| Hamburg | bis 50 m² Brutto-Grundfläche je zugehörigem Hauptgebäude | Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 HBauO 2025 i. V. m. Anlage I Nr. 1 b |
| Hessen | bis 50 m² Grundfläche | Zufahrten zusammen bis 200 m²; Beteiligung der Gemeinde nach Abschnitt IV Nr. 1; 14-Tage-Regel beachten | § 63 HBO i. V. m. Anlage I 1.2 und IV 1 |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 30 m² Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 60 m² Grundfläche gesamt je Baugrundstück | Höhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 60 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.2 |
| Nordrhein-Westfalen | bis 50 m² Brutto-Grundfläche insgesamt | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich; neue Grenze seit 01.09.2026 | § 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m² Grundfläche | mittlere Außenwandhöhe bis 3,20 m; bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m; nicht im Außenbereich | § 62 Abs. 1 Nr. 1 f LBauO RLP |
| Saarland | bis 36 m² Bruttogrundfläche | eingeschossig; mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO Saarland |
| Sachsen | bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m² Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich | § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m² Brutto-Grundfläche | § 61 nennt notwendige Garagen/überdachte Stellplätze; mittlere Wandhöhe bis 3 m; Einordnung zusätzlicher Carports prüfen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO SH |
| Thüringen | bis 60 m² Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich; neue Grenze seit 24.07.2026 | § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO |
Die Unterschiede sind für Wohnmobil-Carports relevant: In Mecklenburg-Vorpommern liegt die allgemeine Grenze beispielsweise bei 30 qm, im Saarland bei 36 qm, während Niedersachsen und Thüringen aktuell bis 60 qm vorsehen. In Nordrhein-Westfalen wurde die Grenze zum 1. September 2026 auf 50 qm Brutto-Grundfläche angehoben.
Regeln für Wohnmobil-Carports nach Bundesland im Detail
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Nach § 50 LBO in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 1 b sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. Für hohe Wohnmobil-Carports ist damit vor allem die mittlere Wandhöhe der kritische Punkt.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Bayern
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO stellt Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² verfahrensfrei, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 erfüllen; dazu zählt unter anderem eine mittlere Wandhöhe bis 3 m. Im Außenbereich greift diese Verfahrensfreiheit nicht.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Berlin
In Berlin sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BauO Bln.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Brandenburg
Brandenburg sieht allgemein bis 50 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m mittlere Wandhöhe vor; der Außenbereich ist ausgeschlossen. In bestimmten Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan enthält die BbgBO weitergehende Sonderregelungen für oberirdische Garagen, weshalb der konkrete Bebauungsplan mitgeprüft werden sollte.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Bremen
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BremLBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis insgesamt 50 m² Bruttogrundfläche je Baugrundstück und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Die Regelung gilt nicht im Außenbereich.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Hamburg
Die seit 1. Januar 2026 geltende Hamburgische Bauordnung sieht in der Anlage zu § 61 für Garagen bzw. überdachte Abstellplätze für Mobilitätsmittel eine Wandhöhe bis 3 m und bis 50 m² Brutto-Grundfläche je zugehörigem Hauptgebäude vor. Der Außenbereich ist ausgenommen; Flächen bestimmter nicht überdachter Stellplätze können bei der Flächenberechnung zusätzlich anzurechnen sein.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Hessen
Hessen ist ein Sonderfall: Nach § 63 HBO und der Anlage sind Garagen bis 50 m² Grundfläche baugenehmigungsfrei; die Zufahrten dürfen zusammen mit der Garagenregelung bestimmte Flächengrenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig gilt der Freistellungsvorbehalt nach Abschnitt IV Nr. 1: Die erforderlichen Bauvorlagen sind der Gemeinde zur Kenntnis zu geben; grundsätzlich darf 14 Tage nach Eingang begonnen werden, wenn die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt. Bei Grenzbebauung gelten zusätzliche Höhen- und Längenregeln.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den strengeren Ländern: Verfahrensfrei sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 30 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nicht.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen
In Niedersachsen sind Garagen – auch mit Abstellraum – mit insgesamt nicht mehr als 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Damit gehört Niedersachsen aktuell zu den Bundesländern mit einer vergleichsweise hohen Flächengrenze.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Seit dem 1. September 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Grenze: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind bis zu einer mittleren Wandhöhe von 3 m und bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Maßgeblich ist § 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW 2018.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz erlaubt Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche bei einer mittleren Außenwandhöhe von höchstens 3,20 m; bei Wänden mit Giebeln darf die Firsthöhe 4 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind unter anderem Vorhaben im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung im Saarland
Im Saarland sind eingeschossige Garagen und überdachte Stellplätze bis 36 m² Bruttogrundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Der Außenbereich ist ausdrücklich ausgenommen.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Sachsen
Sachsen sieht für Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und bis 3 m mittlerer Wandhöhe Verfahrensfreiheit vor. Im Außenbereich gilt diese Ausnahme nicht.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt
Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Der Außenbereich ist ausgeschlossen.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein stellt nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 b notwendige Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Weil die Norm auf „notwendige“ Garagen abstellt, sollte bei einem zusätzlichen Wohnmobil-Carport die Einordnung im konkreten Fall mit der zuständigen Bauaufsicht geklärt werden.
Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung in Thüringen
Thüringen hat die Flächengrenze zum 24. Juli 2026 angehoben: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind nun bis 60 m² Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Maßgeblich ist § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO in der aktuellen Fassung.
Was gilt speziell für Wohnmobil-Carports?
Wohnmobil-Carports unterscheiden sich von vielen Pkw-Carports vor allem durch die erforderliche Höhe und Länge. Die Flächengrenze ist deshalb nicht automatisch das erste Problem: In zahlreichen Bundesländern liegt die verfahrensfreie mittlere Wandhöhe bei 3 m. Ein hoher Aufbau kann die Verfahrensfreiheit daher ausschließen, obwohl die zulässige Grundfläche eingehalten wird.
Wichtig ist außerdem, nicht nur mit der Fahrzeughöhe zu rechnen. Durchfahrtshöhe, mittlere Wandhöhe, Dachneigung und Geländeverlauf sind unterschiedliche Größen. Für eine belastbare Prüfung sollten deshalb die konkreten Carport-Maße und ein Lageplan des Grundstücks verwendet werden.
Welche Maße und Höhen bei unseren Carports möglich sind, sehen Sie auf der Produktseite Wohnmobil Carport (CARAPORT). Wenn zwei Fahrzeuge geschützt werden sollen, finden Sie passende Lösungen unter Wohnmobil-Doppelcarport (TWINPORT).
Grenzbebauung und Abstandsflächen
Die Frage, ob ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, ist von der Frage der Grenzbebauung zu trennen. Viele Landesbauordnungen privilegieren Garagen und Carports innerhalb von Abstandsflächen oder direkt an der Grundstücksgrenze, knüpfen dies aber an eigene Vorgaben zu Wandhöhe, Länge und Gesamtlänge der Grenzbebauung.
Diese Werte unterscheiden sich je Bundesland und können zusätzlich durch den Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung beeinflusst werden. Eine pauschale Aussage wie „bis 3 m Höhe darf immer an die Grenze gebaut werden“ ist deshalb nicht zuverlässig. Auch eine Zustimmung des Nachbarn ersetzt nicht automatisch die erforderliche öffentlich-rechtliche Zulässigkeit.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Unterlagen brauchen Sie für Bauamt oder Verfahren?
Je nach Bundesland und Vorhaben kann gar keine Einreichung erforderlich sein, eine Mitteilung bzw. Beteiligung der Gemeinde vorgesehen sein oder ein Genehmigungsverfahren notwendig werden.
KLIMATOP erstellt keine Bauanträge und ersetzt keine baurechtliche Prüfung!
Wir stellen Ihnen für das konkrete Carport-Projekt aber die verfügbaren technischen Angaben und Planungsdaten zur Konstruktion bereit, um Ihr Anliegen mit der zuständigen Behörde zu erörtern.
Unsere Carports werden in der Regel nicht einbetoniert, sondern mit Bodeneinschlaghülsen im Boden befestigt, es ist kein fest mit der Erde verbundenes Bauwerk. Das Dach des Carports besteht aus einer Schutzdachplane, die ohne großen Aufwand von der Unterkonstruktion entfernt werden kann, es ist keine fest überdachte Fläche.
KLIMATOP kann keine verbindliche Aussage treffen, ob der geplante Carport genehmigungsfrei ist. Das muss der Kunde vorab mit der zuständigen Behörde abklären!
Wie der Ablauf von Planung bis Montage aussieht, lesen Sie unter Schutzdach mit Montage.
Kostenlose Beratung anfordern – wir unterstützen Sie bei Ihrer Planung.
Braucht ein Wohnmobil Carport immer eine Baugenehmigung?
Nein. In allen Bundesländern gibt es Regeln für verfahrensfreie bzw. baugenehmigungsfreie Vorhaben. Ob Ihr Wohnmobil-Carport darunter fällt, hängt insbesondere von Grundfläche, Wandhöhe, Standort und den zusätzlichen örtlichen Vorgaben ab.
Wie groß darf ein Wohnmobil Carport ohne Baugenehmigung sein?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Flächengrenzen reichen in der aktuellen Übersicht beispielsweise von 30 qm in Mecklenburg-Vorpommern und 36 qm im Saarland bis 60 qm in Niedersachsen und Thüringen. In vielen anderen Ländern liegt die Grenze bei 50 qm. Zusätzlich gelten Höhen- und Standortvorgaben.
Zählt beim Wohnmobil Carport die Fläche oder der Rauminhalt?
Für Garagen und überdachte Stellplätze enthalten die Landesbauordnungen meist spezielle Regelungen, die an eine Grund- oder Brutto-Grundfläche anknüpfen. Allgemeine Rauminhaltsgrenzen für kleine Gebäude sollten deshalb nicht ungeprüft auf einen Carport übertragen werden.
Ist ein Wohnmobil Carport über 3 m Höhe automatisch genehmigungspflichtig?
Nicht pauschal. In vielen Bundesländern ist für die Verfahrensfreiheit eine mittlere Wandhöhe bis 3 m vorgesehen; Rheinland-Pfalz arbeitet mit 3,20 m, Hessen hat im einschlägigen Freistellungstatbestand eine andere Systematik. Entscheidend sind die konkrete Konstruktion, die landesrechtliche Regelung und der Standort.
Darf ich den Carport an die Grundstücksgrenze bauen?
Das kann möglich sein, richtet sich aber nach den Abstandsflächen- und Grenzbebauungsregeln des jeweiligen Bundeslandes sowie nach dem Bebauungsplan. Die zulässigen Höhen und Längen unterscheiden sich, deshalb sollte die Grenzsituation separat geprüft werden.
Was gilt im Außenbereich?
Viele Landesbauordnungen schließen die Verfahrensfreiheit für Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich ausdrücklich aus. Zusätzlich gelten dort die besonderen bauplanungsrechtlichen Anforderungen des § 35 BauGB. Ein Außenbereichsvorhaben sollte deshalb immer vorab mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Hilft KLIMATOP bei der Baugenehmigung?
KLIMATOP erstellt keine Bauanträge und gibt keine verbindliche baurechtliche Einzelfallauskunft. Wir stellen Ihnen jedoch die verfügbaren technischen Angaben und Planungsdaten zu unserer Konstruktion bereit und beraten Sie zur Größe und Ausführung, passend zu Ihrem Fahrzeug.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand der Bundesland-Übersicht: 03.09.2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Landesbauordnung, das Bauplanungsrecht, der örtliche Bebauungsplan sowie weitere Vorschriften des konkreten Standorts. Verbindliche Auskünfte zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen und Quellen – Stand 03.09.2026
Für die Veröffentlichung empfohlen: Die Bundesland-Angaben wurden anhand der aktuellen Gesetzesfassungen und amtlichen Landesportale abgeglichen. Wegen laufender Gesetzesänderungen sollte der Rechtsstand regelmäßig kontrolliert werden.
- Baden-Württemberg – § 50 LBO / Anhang 1 Nr. 1 b – Landesrecht Baden-Württemberg
- Bayern – Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO i. V. m. Art. 6 Abs. 7 – Bürgerservice Bayern
- Berlin – § 61 BauO Bln – Gesetze Berlin
- Brandenburg – § 61 BbgBO – BRAVORS
- Bremen – § 61 BremLBO – Transparenzportal Bremen
- Hamburg – § 61 HBauO 2025 / Anlage – Hamburgische Bauordnung 2025
- Hessen – § 63 HBO / Anlage – Hessen Wirtschaft
- Mecklenburg-Vorpommern – § 61 LBauO M-V – Regierungsportal M-V
- Niedersachsen – § 60 NBauO / Anhang Nr. 1.2 – VORIS Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen – § 62 BauO NRW 2018 – RECHT.NRW.DE
- Rheinland-Pfalz – § 62 LBauO – Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
- Saarland – § 61 LBO – Landesbauordnung Saarland
- Sachsen – § 61 SächsBO – REVOSax
- Sachsen-Anhalt – § 60 BauO LSA – Landesrecht Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein – § 61 LBO SH – Schleswig-Holstein – Vollzugsbekanntmachung LBO
- Thüringen – § 63 ThürBO, Änderung wirksam seit 24.07.2026 – Landesrecht Thüringen
Über den Author
Kai George ist Verantwortlicher für den Vertrieb bei der KLIMATOP Wetterschutztechnik GmbH. KLIMATOP entwickelt, fertigt und montiert seit über 35 Jahren Carports, Schutzdächer und feste Vorzeltlösungen für Wohnmobile und Wohnwagen. Durch die tägliche Beratung von Kunden kennt Kai George die typischen Fragen rund um Planung, Maße, technische Anforderungen und die praktische Umsetzung aus erster Hand.